Wer ist versichert?
Versicherte Personen sind alle Mitglieder der Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V. (DAV), sofern zum Zeitpunkt des Unfalles oder der Bergnot der fällige DAV-Mitgliedsbeitrag gezahlt ist, oder dem DAV dazu die inzugsermächtigung vorliegt. Bei Mitgliedschaft in mehreren Sektionen (C-Mitgliedschaft) gilt die Versicherung ausschließlich im Rahmen der ersten Mitgliedschaft.
2. Für welche sportlichen Aktivitäten und in welchem Bereich gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während einer Veranstaltung des DAV und den dazu gehörigen Trainingseinheiten:
Allgemeine Versicherungsbedingungen 2018
Flyer 2018